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Behandlungsablauf

Dir/Ihnen stellt sich die Frage, wie wir gemeinsam in eine Behandlung starten und wie es danach weitergeht?

Die nächsten Schritte habe ich dafür im Folgenden skizziert.

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01

Telefonische Terminabstimmung

Solltest Du/ sollten Sie Kontakt zu mir aufnehmen wollen, so melde Dich/ melden Sie sich gerne zunächst über Telefon (AB) oder Mail mit den Kontaktdaten und Angaben zur Erreichbarkeit. Ich melde mich dann zeitnah zurück und wir besprechen kurz das Anliegen.

02

Unverbindliches Erstgespräch

Dann können wir einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch vereinbaren. Hier können wir uns kennenlernen, Fragen beantworten und ggf. erste Eindrücke, wie eine Zusammenarbeit aussehen könnte, sammeln.

Für gesetzlich versicherte PatientInnen wird hierfür keine ärztliche Überweisung benötigt; auch ein Antrag ist nicht erforderlich.

Bei Privatversicherten gilt: Normalerweise wird das Erstgespräch von der privaten Krankenversicherung übernommen. Grundsätzlich ist zu empfehlen, bereits nach dem Erstgespräch einen formlosen Antrag (oftmals reicht eine Mail) auf Bewilligung einer psychotherapeutischen Behandlung bei der Krankenversicherung zu stellen.

Häufig wird Dir/ Ihnen dann ein PatientInnen- und Behandlungsfragebogen von der Versicherung zugesendet, den Du/ Sie und der/ die PsychotherapeutIn dann ausgefüllt zurücksenden müssen. 

03

Kennenlernphase

Anschließend haben wir in der sog. „Probatorik“ - wenn wir uns nach dem Erstgespräch entschieden haben, dass wir weitere Gespräche führen wollen - noch die Möglichkeit, bis zu 5 weitere Gespräche je 50 Minuten miteinander (mit dem Kind/ Jugendlichen alleine, ggf. 1 Gespräch auch mit den Eltern alleine) zu führen, die von der Krankenkasse übernommen werden.

Diese Termine dienen dazu, herauszufinden, wo die Probleme aus Sicht der Beteiligten liegen, was bearbeitet werden soll und um einzuschätzen, ob eine Indikation für eine Psychotherapie vorliegt.

Ebenso soll Dir/ Ihnen hier ausdrücklich die Gelegenheit gegeben werden, den richtigen Therapeuten zu finden. Hierbei solltest Du/ sollten Sie auch auf Dein/ Ihr Gefühl achten und mögliche Unsicherheiten ansprechen. Du kannst/ Sie können aber auch einen Termin bei einem anderen Psychotherapeuten in Anspruch nehmen.

04

Therapie

Sollte diese Kennenlernphase ergeben, dass eine Psychotherapie angezeigt ist, ausreichende Motivation zur Arbeit an den Problemen besteht und wir uns eine Zusammenarbeit vorstellen können, dann kann eine Therapie - nach Klärung der Bedingungen für eine Psychotherapie bei der jeweiligen Krankenkasse und bestehendem Tarif - beginnen.

Ab der 6. Stunde ist die Psychotherapie dann bei den meisten Versicherungen und der Beihilfe eine antragspflichtige Leistung. Spätestens hier muss der Antrag gestellt und Fragebögen zurückgesendet werden. Bitte erkundige Dich/ erkundigen Sie sich immer nach den genauen Regelungen Deiner/ Ihrer Krankenkasse!    

05

Dauer einer Therapie

Die Dauer einer Therapie kann sehr unterschiedlich sein; dies richtet sich nach der Schwere der psychischen Störung und der Therapierichtung. Das Spektrum ist breit: So benötigen manche PatientInnen nur wenige Behandlungsstunden (Kurzzeittherapie), andere ein-zwei Jahre und wieder andere sind über mehrere Jahre wöchentlich in Behandlung.

Die Therapiestunden finden i.d. Regel 1x wöchentlich, bei Bedarf über eine kurze Zeit auch mal 2x wöchentlich in meiner Praxis statt. Gespräche mit den Hauptbezugspersonen sind v.a. bei jüngeren Kindern wichtiger Bestandteil der Therapie.

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© 2024 Sylvia Baurmann

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